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Darf ein Detektiv abhören?

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Nahezu täglich erhalten wir Anrufe mit der Frage, ob wir jemanden abhören können. In der Regel möchte der Anrufer wissen, ob Detektive das Handy des Partners oder der Partnerin anzapfen können. Doch vieles, was vielleicht technisch möglich wäre, ist nicht legal und verletzt Persönlichkeitsrechte gem. Art. 1 und 2 Grundgesetz, unabhängig von der Strafbarkeit.

Am liebsten möchten die Betroffenen die komplette Kommunikation überwachen, Bilder sehen und Chatverläufe verfolgen. Darum dürfen weder Detektive noch sonstige Privatpersonen eine andere Person abhören.

Darf ein Detektiv andere Personen abhören?

Detektive dürfen nicht abhören, aber bei einem berechtigtem Intresse zum Beispiel eine Beobachtung durchführen.

Das Anzapfen des Telefons ist bei Detektiven ein „no go“, weil das heimliche Belauschen in Deutschland nicht gestattet ist. Ein seriöser Privatdetektiv bietet solche Leistungen nicht an. Nicht nur, dass er sich strafbar macht. Der Auftraggeber hängt in einem solchen Falle ebenfalls mit drin, zumindest wegen Anstiftung zu einer Straftat.

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß § 201 StGB bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht

Die empfindliche Strafe zeigt, wie ernst der Gesetzgeber solche Vorgänge nimmt. Die entsprechende Strafe droht dabei jedermann, hierzu gehören auch Privatdetektive.

§ 26 StGB Anstiftung durch den Auftraggeber

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Erteilt jemand einem Privatdetektiv den Auftrag, einen andern oder eine andere abzuhören, macht sich der Auftraggeber gleich einem Täter schuldig. Ihm drohen daher ebenfalls bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Seriöse Detektive lehnen einen solchen Auftrag daher ab.

§ 100a StPO –  Telekommunikationsüberwachung

Zur Aufklärung von Straftaten können die Ermittlungsbehörden gemäß § 100 a StPO die Telekommunikation überwachen.

Danach gilt folgendes:

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn

  1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
  2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
  3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Es gibt also selbst für die Behörden strenge Grenzen.

Regeln beim Abhören und Beschatten: Wie weit dürfen Detektive gehen?

Ein Privatdetektiv hat in Deutschland keine Sonderrechte zur Überwachung wie die Polizei. Das Strafgesetzbuch gilt auch für die Detektivarbeit.

Unter keinen Umständen darf ein Detektiv beispielsweise Schlösser aufbrechen und sich Zutritt zu Wohnungen verschaffen, um beispielsweise Kameras oder Mikrofone zum Belauschen zu installieren. Er würde sich dabei gemäß § 123 StGB des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Einen solchen Auftrag nimmt kein seriöser Detektiv an.

Grundsätzlich muss ein Detektiv vor Annahme eines Auftrages klären, ob er für den Auftraggeber tätig werden darf. Dies setzt hierzulande ein berechtigtes Interesse voraus. Dabei ist zunächst der Sachverhalt aufzuarbeiten. In einem weiteren Schritt ist dann zu klären, wessen Interessen überwiegen.

Zum Beispiel dürfen im Rahmen einer Ehe oder einem Verlöbnis die Partner observiert werden, wenn ein handfester Anfangsverdacht vorliegt. Nur zur Befriedigung der Neugier darf ein Detektiv niemanden beobachten.

Ob im Rahmen einer Beschattung Fotos gemacht werden dürfen, ist eine weitere wichtige Frage, die der Detektiv klären muss. Fotos im Privatbereich oder sogar in der Wohnung sind nicht zulässig und verletzen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genauso wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Die Rechte von Detektiven – was man darüber wissen sollte

Grundsätzlich haben Detektive in Deutschland keinerlei Sonderrechte. Sie müssen sich, wie jeder andere, an Recht und Ordnung halten.

Ausgangspunkte für jegliche Ermittlungen durch Detektive sind ein Anfangsverdacht und ein berechtigtes Interesse. Im Einzelfall hat der Detektiv, bevor er tätig wird, mit dem Auftraggeber zu klären, ob der Einsatz rechtens ist. Im Zweifel rät Ihnen eine seriöse Detektei von Ermittlungen ab, wenn in die Grundrechte Dritter eingegriffen wird. Dies dient dem Schutz des Auftraggebers. Wie oben bereits ausgeführt, kann aus strafrechtlicher Sicht eine Anstiftung vorliegen, wenn der Auftraggeber illegale Maßnahmen verlangt.

Das heimliche Mithören von Telefonaten

Werden beispielsweise Arbeitnehmer heimlich am Arbeitsplatz aufgezeichnet oder bei Telefongesprächen belauscht, handelt es sich laut § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Gleiches gilt grundsätzlich für alle Rechtsverhältnisse. Nicht nur die Gespräche von Angestellten und Mitarbeitern sind geschützt. Die Vertraulichkeit des Wortes und dessen strafbewehrter Schutz gilt für alle Bürger.

Auch wenn manche Menschen es sich noch so sehr wünschen, Informationen abfangen zu können, beispielsweise wenn der Partner untreu ist, ist das nicht erlaubt. Das heimliche Belauschen ist rechtswidrig. Ein solcher Auftrag an einen Detektiv wäre es ebenfalls. Ein seriöser Detektiv lehnt so einen Auftrag daher ab.

Zustimmung zur Aufzeichnung

Wer kennt es nicht? Beim Anruf einer Hotline kommt zunächst eine Bandansage … das Gespräch wird zu Schulungszwecken unserer Mitarbeiter mitgehört/aufgezeichnet … wenn Sie dies nicht wünschen, drücken Sie die 1 – vielen Dank für Ihr Verständnis. Der Unterschied besteht noch mal zwischen dem Mithören und dem Aufzeichnen. Im Zweifel muss für beides eine Zustimmung eingeholt werden.

Im Falle der Zustimmung wissen die Betroffenen von der Aufzeichnung des Gesprächs. Bestenfalls ist diese schriftlich einzuholen.

In einem Arbeitsverhältnis können Regelungen bereits im Arbeitsvertrag getroffen werden. Da ein Telefonat jedoch keine Einbahnstraße ist, muss der andere Beteiligte zustimmen, um sich vor einer Strafbarkeit zu schützen.

Unzulässige Abhörmaßnahmen – die Rechtslage

Allen voran steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Der Betroffene kann gegen den Täter vorgehen und ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Daneben kann ein weiterer Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Der Eingriff in Persönlichkeitsrechte rechtfertigt einen solchen Anspruch. Es geht dabei um das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ist eine dauerhafte Überwachung gegeben, kann ein sogenannter Überwachungsdruck entstehen, der den Betroffenen belastet.

Abhörschutz gegen heimliche Lauschangriffe

Geht es hingegen um das Bekämpfen von Lauschangriffen, sind unsere Privatdetektive gerne für Sie da. Sind Informationen nach außen gedrungen, die eigentlich niemand haben dürfte? Für die Abwehr eines Lauschangriffs haben wir speziell geschulte Techniker mit dem entsprechenden „Know-How“.

Die Techniker kommen zu Ihnen und untersuchen die möglicherweise betroffenen Örtlichkeiten. Dies können die Wohnung und der Betrieb sein. Heutzutage ermöglicht die Technik es Tätern, einen Angriff schnell vorzubereiten und Apparaturen einzubringen. Ein Detektiv deckt versteckte Attacken auf. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie weitere Informationen zu Art und Umfang von Abwehrmaßnahmen.

Wenn von Ihnen geführte Gespräche nicht mehr vertraulich sind, helfen wir Ihnen dabei, die notwendige Klarheit zu erlangen. Da dem Täter viele technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sind sowohl die Wohnung, das Unternehmen oder das Handy betroffen.

Erstgespräch

Wenn fremde Personen Sie überwachen, hilft Ihnen ein Detektiv. Wir sind Mitglied in einem internationalen Berufsverband der Detektive und können darum national und international dazu beitragen, dass Sie Sicherheit bekommen. Rufen Sie an und sprechen mit einem Ermittler aus unserem Team, um sich zum Thema beraten zu lassen.

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