Eine Detektei versteht unter einer Adressermittlung das Ermitteln einer ladungsfähigen Adresse einer gesuchten Person.
Die so genannte ladungsfähige Anschrift stellt eine Postanschrift dar, unter welcher eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist. Sie weicht somit ab von der Meldeadresse, unter welcher die gesuchte Person gemeldet ist, aber sich in vielen Fällen tatsächlich gar nicht aufhält. Dies ist insbesondere der Fall bei Schuldnern – sei es, dass jemand eine hohe Geldsummen schuldet und nicht zurückzahlen möchte, dass einem berechtigten Unterhaltsanspruch aus dem Weg gegangen werden soll oder auch, dass die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (EV) vermieden werden soll.
Auch der Gerichtsvollzieher benötigt natürlich – nach bereits erwirktem Urteil bzw. Titel – den tatsächlichen Aufenthaltsort, um vollstrecken und die Pfändung vollziehen zu können.
Insbesondere bei Erhebung einer Klage sind nach § 130 ZPO – Zivilprozessordnung – ladungsfähige Anschriften aller Parteien anzugeben, um überhaupt die Zustellung der Klage zu ermöglichen.
Detektive ermitteln die neue Adresse
In derartigen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung einer Detektei, denn die Anschriftenermittlung durch einen Detektiv ist mitunter auch bei dürftigem Ausgangsmaterial – heißt nur wenigen vorliegenden Daten über die gesuchte Person – oder auch bei sehr alten Voradressen möglich.
Selbstverständlich umfasst eine Adresssuche auch die Suche nach dem Aufenthaltsort von Angehörigen, von alten Bekannten (Freunden aus Kindertagen oder auch von alten Klassenkameraden, wenn deren Anschriften für ein geplantes Klassentreffen nicht mehr vorliegen). Voraussetzung ist grundsätzlich jedoch, dass vom Anfragenden das berechtigte Interesse nachgewiesen wird.
Allerdings darf man von einer Detektei bei einer Ermittlung einer Wohnanschrift keine Wunder erwarten. Ein Detektiv kann keine Adresse von jemandem finden, von dem Sie beispielsweise nur wissen, dass er Peter heißt und in Bayern wohnt. Auch lässt sich eine Susanne Müller in Deutschland nur schwer finden, wenn Ihnen nicht weitere Daten von der zu suchenden Person vorliegen.
Jetzt Beratung bei Ermittlung einer Adresse
Welche Voraussetzungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erfüllt sein müssen, um eine Anschriftenermittlung erfolgreich durchführen zu können, erörtern wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen telefonischen Beratungsgespräch unter unserer Zentralrufnummer für die Ermittlung einer Adresse
02369 – 20 30 490
oder nutzen Sie für eine Anfrage ganz einfach unser Kontaktformular. Hierbei sollten Sie bei Ihrer Anfrage nach Möglichkeit schon die Ihnen vorliegenden Daten zu der gesuchten Person übermitteln, damit wir Ihnen eine unverbindliche Offerte zu einer Adressenermittlung abgeben können. Ihre Mitteilungen werden natürlich streng vertraulich behandelt.