In vielen Fällen werden Detektive beauftragt, die wahre bzw. zustellfähige Anschrift einer Person oder eines Unternehmens zu ermitteln. Der Fachgriff hier lautet Anschriftenermittlung.
Besonders schwierig ist diese Aufgabe, wenn Personen bewusst „untertauchen“, also entweder sich gerade nicht amtlich anmelden, die vorherige Meldeanschrift nicht bei der neuen Anmeldung mitteilen oder einfach jede Möglichkeit der Kontaktaufnahme gezielt stören. Beispiele dafür ist das Abmontieren von Briefkästen oder Klingelschildern.
Auch der anonyme Kauf von gebrauchten, also bereits auf Dritte registrierte Pre-Paid Mobilfunkkarten wird häufig dazu genutzt, die wahre Anschrift zu verschleiern. Ein solcher Kauf ist bei eBay problemlos möglich, wobei der Verkäufer keine böse Absicht hegt, der Käufer aber mitunter schon. Speziell Schuldner versuchen sich oft mit allen denkbaren Mitteln vor ihren Gläubigern zu verstecken, um sich einer Vollstreckung zu entziehen, die ohne eine bekannte Adresse schwierig wird. Daher ist es nötig, die neue und aktuelle Adresse im Rahmen der Anschriftenermittlung zu recherchieren.
Vorgehensweise bei der Ermittlung einer Anschrift
Ein Detektiv kann in einem solchen Fall zunächst mittels gezielter Datenbankermittlungen und zielgerichteten Abfragen versuchen, die neue Anschrift zu ermitteln. Teilweise ist auch die persönliche Recherche durch einen Detektiv vor Ort – z.T. auch mit legendierten Befragung von (ehemaligen) Nachbarn etc. – notwendig, wenn die kostengünstigere Variante der Anschriftenermittlung vom Schreibtisch des Detektivs nicht möglich war oder nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat.
In Deutschland bestimmt § 111 OWiG, dass ein Bürger gegenüber berechtigten Amtspersonen unter anderem die Angabe seiner Wohnanschrift machen muss. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, bei begründeten Fällen (z.B. bei Bedrohungen) einer Sperre der eigenen Anschrift für Auszüge aus dem Melderegister zu beantragen. So werden diese Personen praktisch „unsichtbar“, können aber dennoch die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Eine solche Konstellation macht die Anschriftenermittlung nicht leichter aber auch nicht unmöglich. Ein Privatdetektiv kann dennoch versuchen, die Adresse der gesuchten Person im Rahmen der Anschriftenermittlung zu recherchieren.
Unsere Detektei hat bei der Anschriftenermittlung eine durchschnittliche Erfolgsquote von über 80 % hat, was eingedenk der Tatsache, dass wir häufig nur sehr alte und unvollständige Daten der zu suchenden Person zur Verfügung gestellt bekommen, als sehr gut zu bezeichnen ist. Ein Privatdetektiv kann freilich nicht zaubern. Wenn von der gesuchten Person nur ein Vorname und ein vages Alter bekannt sind, dann ist es meist nicht sinnvoll, die Anschriftenermittlung durchzuführen. Auch ein Detektiv benötigt einen Ansatzpunkt zum anknüpfen der Ermittlungen.
Beratung zur Anschriftermittlung
Wenn Sie Bedarf an einer Ermittlung einer zustellfähigen Anschrift oder einer Wohnanschrift haben, stehen Ihnen unsere Detektive gerne zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Anfrage völlig kostenfrei an unsere Detektei unter
0800 – 33 83 584
oder nutzen Sie das Kontaktformular. Hierbei sollten Sie möglichst schon die Ihnen bekannten Angaben zu der gesuchten Person mitteilen, damit Ihnen ein Detektiv ein unverbindliches Angebot zu einer Anschriftenermittlung machen kann. Ihre Informationen werden selbstredend streng vertraulich mit absoluter Diskretion behandelt. Klicken Sie bitte hier für eine Anschriftenermittlung Niederlande. Wenn Sie eine Anschriftenermittlung anhand einer Telefonnummer wünschen, interessiert Sie vielleicht auch der Artikel zur Identifizierung einer Telefonnummer.