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Aufklärung von Betrug und Untreue

Das Strafgesetzbuch regelt in § 263 den Straftatbestand des Betrugs. Ein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist demnach eine Täuschung, die dazu führen soll, den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das Vermögen einer anderen Person zu verfügen, ohne aber dafür einen angemessenen Gegenwert oder -leistung, zu bekommen. Man erhält also kein Äquivalent, wie der Jurist es ausdrückt.

Der Tatbestand der Untreue kennt zwei Alternativen: Den Missbrauch der Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen und den Treuebruch, also die Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem Treuegeber.

Üblich sind häufig Fälle von Betrug und Untreu ein Bereichen des Handels, des Finanzwesens sowie in der Versicherungsbranche (Versicherungsbetrug nach § 263 Abs. 3 Nr.5 StGB).

Ein Wirtschaftsdetektiv kann Unternehmen und Geschäftsleuten, die Opfer eines Betrugs bzw. von Untreue geworden sind, bei der Aufklärung der Tat helfen. Die von dem Detektiv zusammengestellten Unterlagen können im Rahmen einen Zivilgerichtsverfahrens meist als Beweis eingesetzt werden. Darüber hinaus können Detekteien ihren Klienten dazu dienen, Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Betrug und Untreue im Unternehmen zu erarbeiten.

Bei Betrugsermittlungen ist es im Anschluss an die Tätigkeit der Detektei in einigen Fällen möglich, die aufgewandten Kosten für die Detektei im Rahmen der Kostenerstattung nach dem Verursacherprinzip vom Gegner bzw. Täter ersetzt zu bekommen.

Überdies ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Arbeitgeber grundsätzlich vielfach ein berechtigtes betriebliches Interesse daran haben, ihre Arbeitnehmer sowohl auf Ehrlichkeit als auch auf Zuverlässigkeit hin überprüfen zu lassen. Insbesondere in Sektionen, innerhalb derer ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein über das normale Maß hinausgehendes Vertrauen entgegenbringen muss, ist eine Kontrollfunktion angebracht. Detekteien üben diese Kontrollfunktionen aus.

Zu den Arbeitsbereichen einer Detektei im Zusammenhang mit Betrug zählen beispielsweise Observationen bei Lohnfortzahlungsbetrug, Überwachung bei Abrechnungsbetrug, wenn also beispielsweise private Ausgaben über den Arbeitgeber abgerechnet werden, oder Tankbetrug (das Tanken auf Kosten der Firma). Auch das betrügerische Abgreifen von Kundenanfragen oder die Weiterleitung solcher an die Konkurrenz zählen genau wie die Korruption in der Einkaufsabteilung zu den Tätigkeitsfeldern einer Detektei bei Betrugsermittlungen.

Im Rahmen der Ermittlungen einer Detektei zu Betrug und Untreue im strafrechtlichen Sinne gehören auch Ehrlichkeitstests der Mitarbeiter, Testkäufe, verdeckte Videoüberwachung, verdeckte Kassenüberwachung oder das Einschleusen eines Detektivs als verdeckter Ermittler im Betrieb. Natürlich kann die Überwachung mit verdeckten Kameras nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden.

Tatsächlich hat sogar das Bundesarbeitsgericht am 27.3.2003 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 51/02 geurteilt, dass eine heimliche und verdeckte Videoüberwachung innerhalb eines Betriebes zulässig ist, wenn seitens der Firma hinreichend konkrete Verdachtsmomente auf einen Straftatbestand bestehen und dieser Straftatbestand nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln aufgeklärt werden kann.

Wenn Sie befürchten, ein Opfer von Betrug und Untreue geworden zu sein, oder wenn Sie sich allgemein vor Risiken dieser Art schützen wollen, bietet Ihnen unsere Detektei eine unverbindliche Beratung durch einen spezialisierten Wirtschaftsdetektiv an. Wählen Sie dazu einfach die Kontaktnummer

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und vereinbaren ein vertrauliches Beratungsgespräch mit einem Detektiv aus unserem Team. Privatdetektive sind oft die beste Option, um sich gegen Betrug und betriebliche Untreue effektiv zur Wehr zu setzen. Lassen Sie den Schaden nicht zu groß werden, sondern reagieren Sie rechtzeitig, indem Sie mit einem Detektiv über die Ermittlungsmöglichkeiten reden. Wir sorgen dann dafür, dass dem Betrug Einhalt geboten wird.