Viele Arbeitgeber sind manchmal gezwungen, ihre Mitarbeiter zu überprüfen und zu überwachen.
Aufgrund der grundgesetzlich geschützten Privatsphäre aller Menschen ist eine Überwachung nicht uneingeschränkt möglich. Denn bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Arbeitnehmer überwachen zu können.
Dabei eignet sich diese Maßnahme insbesondere für Sie, wenn Sie Probleme mit einigen Angestellten haben oder gewisse Unregelmäßigkeiten eine genaue Überwachung erforderlich machen. Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt infolgedessen die Kontrolle der Mitarbeiter. Das Engagement einer Detektei ist ein probates Mittel, um Beweise im Falle eines Fehlverhaltens zu bekommen.
Die gesetzliche Regelung der Überwachung
Bei einer Kündigung oder anderen Maßnahme benötigen Sie Beweise, die dem Arbeitsrecht entsprechen. Nach einigen gerichtlichen Urteilen ist die Erhebung von Daten zur Beweissicherung in bestimmten Fällen erlaubt. Wann dies der Fall ist, regelt § 32 Abs.1 S.1 Bundesdatenschutzgesetz.
Demnach ist es möglich, dass Arbeitgeber Daten über die Angestellten erheben, die zum Beispiel zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Auch bei der Aufdeckung von Straftaten dürfen Sie demnach personenbezogene Daten erheben, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die zu überwachende Person die Straftat gerade im Beschäftigungsverhältnis begangen hat.
Zudem ist beim Einsatz von Mitteln zur Kontrolle, stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat entschieden, dass auch der Einsatz von Detektiven zur Erforschung des Sachverhalts grundsätzlich erlaubt ist.
Aufgrund des geschützten Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers muss der Einsatz von Detektiven verhältnismäßig sein. Dafür ist es entscheidend, dass es sich zunächst um eine schwere Pflichtverletzung des Mitarbeiters handelt. Darüber hinaus ist ein konkreter Verdacht erforderlich. Zudem müssen Sie stets überprüfen, ob nicht ein milderes Mittel als die Kontrolle durch einen Detektiv in Betracht kommt.
Demgegenüber ist es selbstverständlich nicht erlaubt, dass Sie als Arbeitgeber Ihr Personal präventiv und vollumfassend überwachen. Es ist stets ein Verdacht erforderlich, der sich gegen einen bestimmten Angestellten richtet. Nur dann ist es möglich, einen Privatdetektiv zu engagieren, der sich um den Arbeitnehmer und deren Kontrolle kümmert.
Die typischen Fälle einer Mitarbeiterüberwachung
Als Unternehmer oder Personalchef kommen diverse Gründe in Betracht, warum Sie einen Detektiv engagieren wollen.
Zum einen wollen viele Arbeitgeber wissen, ob die Arbeitnehmer wirklich die bezahlte Zeit durcharbeiten. Wenn Ihre Arbeitnehmer zum Beispiel im Außendienst tätig sind, ist es interessant zu wissen, ob die Betroffenen wirklich zum nächsten Kunden fahren oder doch erst einmal einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Darüber hinaus sind Straftaten wie Diebstähle, Mobbing oder Körperverletzungen Gründe, warum Personalchefs eine Überwachung der Mitarbeiter in Betracht ziehen.
Zudem kosten häufige Krankschreibungen jedem Unternehmen einen ganzen Haufen Geld. Wenn die Krankheitstage in verdächtiger Form deutlich steigen, wünschen einige Unternehmer, dass ein Detektiv überprüft, ob der betroffene Arbeitnehmer wirklich krank ist.
Die Videoüberwachung gemäß Arbeitsrecht
Falls Sie zum Beispiel Diebstähle in Ihrem Unternehmen befürchten, ist oftmals der nahe liegende Gedanke, Videokameras zu installieren. Denn dann müssen Sie niemanden bezahlen, der kontinuierlich die betroffenen Mitarbeiter beobachtet.
Allerdings müssen Sie dabei berücksichtigen, dass die Überwachung der Mitarbeiter via Videokameras nicht uneingeschränkt erlaubt und möglich ist. Denn eine Videoüberwachung berührt das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden Individuums. Generell müssen Sie als Chef die informationelle Selbstbestimmung der Belegschaft beachten.
Bei öffentlich zugänglichen Räumen können Sie als Chef grundsätzlich bei einem berechtigten Interesse Videokameras installieren. Diese sollten jedoch für alle Betroffenen gut erkennbar sein, sodass die gefilmten Personen davon wissen.
Bei dem Verdacht von Diebstählen im Unternehmen ist es allerdings notwendig, dass Sie die potenzielle, zukünftige Tat heimlich filmen. Auch dann ist eine zeitlich beschränkte, heimliche Videoüberwachung möglich. Die kurzzeitige Kontrolle der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei konkretem Anlass müssen Sie als Chef im Vorfeld nicht vom Betriebsrat absegnen lassen.
Allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Toiletten, Umkleideräume der Beschäftigten und Sanitäranlagen auf keinen Fall überwacht werden. Denn der geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung darf nicht durch die Installation von Kameras eingeschränkt und beeinträchtigt werden. Sie müssen die geltenden engen Grenzen beachten.
GPS Überwachung
Das heimliche kontrollieren der Beschäftigten mit einem GPS Tracker ist verboten. Diese Form der Mitarbeiterüberwachung scheidet daher aus.
Weitere Möglichkeiten einer professionellen Detektei
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gründe, warum Sie eine professionelle und kompetente Detektei engagieren sollten. Denn unsere Detektei kann Ihnen mit diversen technischen Mitteln sowie erfahrenen Privatdetektiven eine vollumfassende Kontrolle der beteiligten Mitarbeiter unter Einhalten der gesetzlichen Vorschriften anbieten. Setzen Sie als Arbeitgeber auf unsere professionelle Unterstützung.
Die altbewährte Observation eignet sich auch heute, trotz zügigem technischen Fortschritt und rasanter Digitalisierung, gut für die Überwachung der Mitarbeiter.
Wenn sich einer Ihrer Angestellten also wiederholt krank meldet und Sie Hinweise haben, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist, melden Sie sich bei uns. Unsere Detektive observieren dann den betroffenen Mitarbeiter, um zu ermitteln, ob die Person wirklich krank ist.
Eine Observation in der Freizeit ist auch dann möglich, wenn Sie als Arbeitgeber den Verdacht haben, dass der betroffene Arbeitnehmer einer unerlaubten Zweitjob ausübt.
Ein weiterer häufiger Fall ist es, dass Ihr Arbeitnehmer bei den Spesen deutlich höhere Kosten angibt. Der sogenannte Spesenbetrug erfordert eine genaue Kontrolle durch professionelle Detektive. Denn diese besorgen Ihnen stichhaltige Beweise, um den Mitarbeiter zu kündigen.
Überwachung durch technische Mittel
Die Überwachung durch technische Mittel ist in bestimmten Fällen möglich, erlaubt und sinnvoll. Denn als Detektei verfügen wir über die notwendigen technischen Ressourcen und Kompetenzen, um den Arbeitnehmer zu überwachen. Hierzu setzen wir kleinste Kameras am Arbeitsplatz ein, soweit der Gesetzgeber das zulässt.
Demgegenüber ist es allerdings nicht erlaubt, dass Sie als Arbeitgeber die Überwachung von Telefonaten veranlassen. Denn diese fallen unter das Fernmeldegeheimnis, sodass Anrufe grundrechtlich stark geschützt sind. Sie dürfen zumindest auf diese Weise nicht prüfen, ob zu privaten Zwecken telefoniert wurde. Da hilft nur ein Einzelverbindungsnachweis. Fragen Sie dazu bitte Ihren Anwalt.
Auch der Einsatz eines Keyloggers ist zu unterlassen um eine private Nutzung des Computers am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit zu beweisen oder private E-Mails zu lesen.
Lassen Sie sich beraten, was wir für Sie tun können
Falls Sie innerbetriebliche Probleme oder Befürchtungen haben, scheuen Sie sich nicht unsere Privatdetektei zu kontaktieren. Gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf Ihrem Rechtsanwalt beratschlagen wir, mit welchen Maßnahmen der Erfolg der Mitarbeiterüberwachung gewährleistet ist.
Anschließend überlassen Sie uns die Arbeit. Ein Detektiv überwacht für Sie und holt Informationen ein. Wir liefern Beweise, damit Sie anschließend die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Kündigung des Betroffenen, rechtssicher durchführen können.
Informieren Sie sich, wie wir Ihnen bundesweit helfen, damit Sie als Chef und Ihr Anwalt vor dem Arbeitsgericht gute Karten haben. Rufen Sie jetzt an:
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